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Der ÄKVGG ist ein nicht eingetragener, nicht rechtsfähiger Idealverein (§21BGB).
Sein Bestehen ist unabhängig von einer Mindestanzahl der Mitglieder und deren Ein- und Austritt.


Die Mitgliedschaft ergibt sich aus der ärztlichen Tätigkeit im Kreis Groß-Gerau und ist freiwillig.
Es wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben.


Der Vorstand besteht aus Vorsitzendem und dessen Beisitzer. Er wird durch die Mitglieder bestimmt und ist unbefristet oder bis zur Abgabe des Amts/Abwahl tätig. Er ist in erster Linie organisatorisch tätig, er kann von jedem Mitglied vertreten werden. Er haftet persönlich gegenüber Dritten in Höhe des Vereinsvermögens.


Die Vereinstätigkeit kann auf unbestimmte Zeit ruhen, das Vereinsvermögen wird durch den zuletzt tätigen Vorstand verwaltet. Die Auflösung wird durch Mitgliedsbeschluss bestimmt, das Vereinsvermögen dann wohltätigen bzw. medizinischen Zwecken gespendet.
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